Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloudogu GmbH für Schulungen (Stand 01/2023)

1. Allgemeine Bestimmungen 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloudogu GmbH (nachfolgend: Cloudogu) gelten für alle Leistungen der Cloudogu im Rahmen von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen  (im Folgenden “Consulting-Leistungen") mit ihren Auftraggebern. Sie ergänzen die individuellen Angebote. 

1.2. Cloudogu erbringt sämtliche Leistungen im Bereich Consulting auf Grundlage dieser AGB und des individuellen schriftlichen Angebots (zusammen: Vertrag). 

1.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt im Fall von Widersprüchen folgende Geltungshierarchie: a) Individuelles Angebot samt etwaiger Anlagen, b) diese AGB.

1.4. as Angebot richtet sich ausschließlich an Kaufleute, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Das Angebot richtet sich dagegen nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. 

1.5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen - insbesondere  auch entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers - gelten nur, wenn und soweit Cloudogu ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.6. Cloudogu behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, die weder diese Ziffer 1 noch die Hauptleistungspflichten berühren und nicht einem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Cloudogu informiert den Auftraggeber vorab mindestens in Textform über die geplanten Änderungen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten diese als angenommen. Cloudogu informiert den Auftraggeber in Textform über die Bedingungen, unter denen die Änderungen als akzeptiert gelten. 

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Gegenstand dieses Vertrages sind Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, deren Umfang sich nach dem schriftlichen individuellen Angebot richten.  

2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des durch Cloudogu übermittelten Angebots innerhalb der ausgewiesenen Bindefrist zustande. Mit der Unterzeichnung des Angebots erkennt der Auftraggeber die Bedingungen des Angebots einschließlich dieser AGB als verbindlich an.  

2.3. Zusätzliche, nicht von diesem Vertrag erfasste Leistungen, müssen vertraglich gesondert vereinbart werden.

3. Leistungsumfang und -erbringung

3.1. Die Art und der Umfang der Consulting-Leistungen werden im schriftlichen individuellen Angebot und/oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung vereinbart. 

3.2. Cloudogu erbringt die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang sorgfältig und nach bestem Wissen als Dienstleistung nach den Anweisungen des Auftraggebers, sowie in Abstimmung mit diesem. Cloudogu schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg, bzw. ein konkretes Ergebnis. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. 

3.3. Cloudogu ist weder für die Umsetzung ihrer Empfehlungen noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich. Die Verantwortung für die auf Basis des Consultings getroffenen Entscheidungen und deren Umsetzung liegt allein beim Auftraggeber. 

3.4. Cloudogu benennt einen Projektkoordinator als Ansprechperson für den Auftraggeber. 

3.5. Cloudogu wählt nach eigenem Ermessen fachlich geeignete Consultants aus. 

3.6. Cloudogu ist berechtigt, zur Vertragserfüllung auch Dritte als Subunternehmer einzusetzen, sowie verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG hinzuziehen.

3.7. Die zur Vertragserfüllung eingesetzten Consultants, sowie etwaige Dritte, unterliegen ausschließlich den Weisungen durch Cloudogu. 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber hat die Consulting-Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere Cloudogu die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie den Consultants zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

4.2. Sollten für die Erbringung der Consulting-Leistungen Remote-Arbeiten auf Systemen des Auftraggebers notwendig werden, so stellt diese einen Remote-Zugang zu den Systemen unverzüglich und ohne Kosten für Cloudogu bereit und weist die Consultants in die relevanten Unternehmensspezifika ein.

4.3. Der Auftraggeber stellt fachkundiges Personal für Entscheidungen und Fachdiskussionen bereit, in der Regel sind dies zB. die Entwickler oder Administratoren der Software. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Projektleitung beim Auftraggeber.

4.4. Zudem benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner als Bezugsperson für alle die Vertragsausführung betreffenden Angelegenheiten und setzt Cloudogu rechtzeitig über Änderungen in Kenntnis. 

4.5. Hinsichtlich aller Schnittstellen zu vorhandenen Systemen, z.B. zu Outlook, ist der Auftraggeber für etwaige Anpassungen an diesen selbst verantwortlich, sofern es im individuellen Angebot nicht anders geregelt ist. 

4.6. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, gegen Verzögerungen zu seinen Lasten. Cloudogu ist in einem solchen Fall zudem berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen und/oder für dadurch entstehenden Mehraufwand oder Wartezeiten eine angemessene zusätzliche Vergütung gemäß den vereinbarten Stundensätzen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von Cloudogu bleiben unberührt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

5.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

5.2. Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich anhand des tatsächlich angefallenen Aufwands. Leistungen, die nach dem individuellen Angebot nach Aufwand zu vergüten sind, werden gerundet auf 15 Minuten-Einheiten über Zeitnachweise, die von Cloudogu erstellt werden, in Rechnung gestellt. Als vergütungspflichtiger Aufwand gelten grundsätzlich auch die auftragsbezogene Vor- und Nachbereitung von Beratungsterminen, z.B. für Problemanalyse, Lösungssuche oder Lösungsdokumentation. 

5.3. Die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Aufwendungen (Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige tätigkeitsbezogene Aufwendungen) sind nach Maßgabe des individuellen Angebots vom Auftraggeber zu ersetzen. 

5.4. Die Vergütung nebst Aufwendungsersatz ist 15 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Regelung getroffen wurde. 

5.5. Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Zahlungsansprüchen von Cloudogu sind dem Auftraggeber nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. 

6. Leistungszeit und Leistungsort

6.1. Cloudogu erbringt die Consulting-Leistungen grundsätzlich remote über den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln. 

6.2. Als Leistungsort gilt der Geschäftssitz von Cloudogu, soweit im individuellen Angebot kein abweichender Vor-Ort Service vereinbart ist.

6.3. Cloudogu ist in der Einteilung seiner Einsatzzeiten grundsätzlich frei. Die Leistungen werden an regulären Arbeitstagen montags bis freitags (Feiertage ausgenommen) erbracht. Es gelten die gesetzlichen Feiertage von Niedersachsen. 

6.4. Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb dieser regulären Einsatztage oder -zeiten erbracht werden sollen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu ggf. abweichenden Stundensätzen abgerechnet werden.

7. Laufzeit und Kündigung 

7.1. Die Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsbedingungen richten sich nach dem individuellen Angebot.

7.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 

7.3. Jede Kündigung bedarf der Textform. 

8. Rechteeinräumung

8.1. An allen Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber sowie seine gemäß § 15 AKtG verbundenen Unternehmen mit vollständiger Bezahlung der Vergütung jeweils ein räumlich und zeitlich unbeschränktes einfaches (nicht ausschließliches) Recht zur ausschließlich betriebsinternen Nutzung und Bearbeitung.

8.2. Der Auftraggeberin ist es ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt, die Arbeitsergebnisse gänzlich oder in Teilen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. 

8.3. Ungeachtet der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte bleiben sämtliche Rechte an dem den Arbeitsergebnissen zugrundeliegenden Know-how, den Methoden, Verfahren und Werkzeugen bei Cloudogu. Cloudogu ist insbesondere berechtigt, solches allgemeines Know-how und solche Methoden für andere Kundenprojekte zu verwenden.

8.4. “Arbeitsergebnisse” sind sämtliche durch die Tätigkeit von Cloudogu im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Vorlagen, Präsentationen, Dokumente, Skizzen und Entwürfe, die dem Auftraggeber in Erfüllung des Vertrages übergeben wurden. 

8.5. Bei Verstößen gegen diese Ziffer stellt der Auftraggeber Cloudogu von allen daraus resultierenden Schäden frei. 

9. Haftung

9.1. Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Cloudogu gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Cloudogu nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Cloudogu auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

9.3. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 

9.4. Die Schadensansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus einer Haftung wegen der unter 8.3 genannten Fälle. 

9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Cloudogu. 

9.6. Der Auftraggeber wird angemessene und regelmäßige Datensicherungen, insbesondere in Form von jederzeit verfügbaren und rückspielbaren Backups, durchführen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Cloudogu nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für solche regelmäßig durchgeführten Datensicherungsmaßnahmen. Die Haftung für von Cloudogu zu vertretene Datenverluste oder -beschädigungen ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.

10. Höhere Gewalt

Cloudogu haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Versäumnisse oder Verzögerungen auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, sog. höhere Gewalt. Solche Ursachen sind insbesondere Streiks, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, militärische Auseinandersetzungen, gesetzliche oder behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien.

11. Loyalität 

11.1. Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von 6 Monaten nach Beendigung der Consulting-Leistungen, Mitarbeiter:innen von Cloudogu, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, weder direkt noch indirekt (z.B. über Dritte oder als freie Mitarbeiter) abzuwerben oder zu beschäftigen. 

11.2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat die Auftraggeberin eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00, zu bezahlen. 

12. Datenschutz

12.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zum Schutz der Privatsphäre. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

12.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seine für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu anderen Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt ohne Einwilligung des Auftraggebers ausdrücklich nicht. 

12.3. Sofern Cloudogu im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

13. Vertraulichkeit

13.1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von der anderen Partei als vertraulich bezeichnet werden, wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Dazu gehören insbesondere (1.) Know-how, Schutzrechte und sonstiges geistiges Eigentum, welches im Rahmen des Vertrages und/oder dessen Durchführung weitergegeben wird, (2.) andere nicht öffentlich zugängliche Informationen, die eine Partei über die andere im Rahmen des Vertrages und/oder dessen Durchführung erlangt und (3.) Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). 

13.2. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur für Zwecke dieses Vertrages und dessen Durchführung sowie nur in den in diesem Vertrag vorgesehenen Grenzen verwenden. Ihre unternehmensinterne Offenlegung ist auf das für die Durchführung des Vertrages erforderliche Maß zu beschränken (“need to know”). 

13.3. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch gegenüber allen unbefugten Dritten. Insoweit haben die Parteien alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen Dritten zugänglich werden. “Zugänglich werden” umfasst insbesondere die direkte oder indirekte, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Einsichtnahme durch Dritte. 

13.4. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vorgesehen, wird keine Partei ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei Kopien von diesen vertraulichen Informationen erstellen oder erstellen lassen.

13.5. Für den Fall, dass eine Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen offenzulegen, wird sie die andere Partei über die erforderliche Offenlegung so rechtzeitig informieren, dass die andere Partei die Möglichkeit hat, Abhilfe zu schaffen und mit der offenlegungspflichtigen Partei bei der Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten.

13.6. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt waren.

13.7. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Pflicht zur Auskunftserteilung besteht oder wenn eine Partei von der anderen ausdrücklich von der Vertraulichkeit entbunden wurde. 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 

14.2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Cloudogu und dem Auftraggeber ist, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Geschäftssitz von Cloudogu in Braunschweig. Cloudogu ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. 

15.2. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten, sofern sich nicht aus diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Das Vorstehende gilt für etwaige Vertragslücken entsprechend. 

16.3. Sämtliche im Angebot genannten Anlagen sind verpflichtender Teil des Vertrages. 

➜ AGB als PDF herunterladen