Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloudogu GmbH für Schulungen (Stand 08/2025)

1. Allgemeine Bestimmungen 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloudogu GmbH (nachfolgend: Cloudogu oder Veranstalter) gelten für alle Leistungen der Cloudogu im Rahmen von Schulungen, Workshops, Kursen und Trainingseinheiten (im Folgenden “Veranstaltungen") mit ihren Kunden. Die AGB ergänzen die individuellen Angebote. 

1.2. Cloudogu erbringt sämtliche Veranstaltungen auf Grundlage dieser AGB und des individuellen schriftlichen Angebots (zusammen: Vertrag). 

1.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt im Fall von Widersprüchen folgende Geltungshierarchie: a) Individuelles Angebot samt etwaiger Anlagen, b) diese AGB.

1.4. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kaufleute, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Das Angebot richtet sich dagegen nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. 

1.5. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen – insbesondere  auch entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden – gelten nur, wenn und soweit Cloudogu ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.6. „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist der Vertragspartner des mit Cloudogu als Veranstalter geschlossenen Vertrages. Als „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB werden die Personen bezeichnet, die aufgrund des Vertrages an den Veranstaltungen teilnehmen.

1.7. Cloudogu behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, die weder diese Ziffer 1 noch die Hauptleistungspflichten berühren und nicht einem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Cloudogu informiert den Kunden vorab mindestens in Textform über die geplanten Änderungen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten diese als angenommen. Cloudogu informiert den Kunden in Textform über die Bedingungen, unter denen die Änderungen als akzeptiert gelten. 

2. Vertragsgegenstand und Anmeldung/Vertragsschluss

2.1. Die Informationen und Preise auf den Internetseiten sowie in Flyern und Prospekten  von Cloudogu stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2.2. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich, per E-Mail oder durch Online-Anmeldung erfolgen. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt.

2.3. Im Falle der Online-Anmeldung erhält der Kunde unverzüglich nach Eingang seiner Anmeldung eine Zugangsbestätigung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.4. Ein Vertrag kommt erst durch Anmeldebestätigung durch Cloudogu zustande. Diese erfolgt schriftlich, bzw. per E-Mail. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.5. Der Kunde kann neben der verbindlichen Online-Anmeldung auch eine unverbindliche Schulungsanfrage stellen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst durch die Annahme des durch Cloudogu übermittelten Angebots innerhalb der ausgewiesenen Bindefrist zustande. Mit der Unterzeichnung des Angebots erkennt der Kunde die Bedingungen des Angebots einschließlich dieser AGB als verbindlich an. 

2.6. Sind mit dem Kunden Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für andere gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit diesem Kunden.

3. Art und Umfang der Leistung

3.1. Allgemeines

3.1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Cloudogu und dem Kunden entspricht dem Charakter eines Dienstvertrages. Cloudogu übernimmt keine Garantien und leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Veranstaltung.

3.1.2. Cloudogu bietet seine Veranstaltungen als offene Schulungen bzw. Workshops, Firmenseminare und Online-Veranstaltungen an.

3.1.3. Cloudogu behält sich vor, Inhalte der Veranstaltung geringfügig zu ändern, um so stets aktuelle Inhalte anbieten zu können.

3.1.4. Cloudogu behält sich vor, für die Schulung den Trainer zu benennen und zu wechseln.

3.1.5. Cloudogu ist berechtigt, zur Vertragserfüllung auch Dritte als Subunternehmer einzusetzen, sowie verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG hinzuziehen.

3.1.6. Cloudogu stellt das Personal, dessen Wissen und die unmittelbar notwendige Software und -umgebung (Lab, Bereitstellung der Trainingsumgebung bestehend aus speziell eingerichteten VM und den Zugängen zur Clusterumgebung) für die angebotene Veranstaltung zur Verfügung, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde.

3.1.7. Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern sind Kunde und Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei von Cloudogu nicht zu vertretendem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, diese sind unter Ziffer 9 dieser AGB geregelt.

3.1.8. Die Teilnehmer erhalten Schulungsunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

3.1.9. Jeder Teilnehmer erhält für seine Veranstaltungsteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.

3.2. Offene Schulungen

3.2.1. Die genauen Zeiten, Dauer, Ort und maximale Teilnehmerzahl der offenen Schulungen variieren je nach Thema und sind der detaillierten Schulungsbeschreibung und der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Veranstaltungen werden durch angemessene Pausen unterbrochen.

3.2.2. Die Bewirtungskosten verstehen sich zzgl. zum Schulungspreis und beinhalten bereitgestellte Heiß- und Kaltgetränke, Snacks oder Gebäck und ein warmes Mittagessen.

3.2.3. Bei Schulungen in den Räumen von Cloudogu wird für jeden Teilnehmer ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang der Schulung erforderlichen technischen Ausstattung zur Verfügung gestellt.

3.3. Firmenseminare

3.3.1. Firmenseminare umfassen die Durchführung einer konkreten Schulung mit Teilnehmern, die nur durch den Kunden benannt werden. Sie finden in der Regel in Räumlichkeiten des Kunden statt und werden im Rahmen der von Cloudogu angebotenen Schulungskonzepte nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt

3.3.2. Die genauen Zeiten, Dauer, Ort und maximale Teilnehmerzahl sowie die Inhalte für Firmenseminare werden im individuellen Angebot festgelegt.

3.3.3. Bei Seminaren im Hause des Kunden hat dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, sowie Zugriffsrechte zur Verfügung zu stellen. Cloudogu stellt dem Kunden auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde übernimmt die Trainer- und Teilnehmerbetreuung (z. B. Terminkoordination und Verpflegung).

3.3.4. Art und Umfang der Schulungsunterlagen werden zwischen dem Kunden und Cloudogu individuell vereinbart und verstehen sich zzgl. zum Schulungspreis.

3.4. Online-Veranstaltungen 

3.4.1. Die genauen Zeiten, Dauer, und Inhalte der Online-Schulungen variieren je nach Thema und sind der detaillierten Schulungsbeschreibung und der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen.

3.4.2. Im Rahmen von Online-Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internetzugangs (Hardware, TK- Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten von Cloudogu notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

4. Stornierung

4.1. Allgemeines

4.1.1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Dabei ist immer das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung bei Cloudogu maßgeblich. 

4.1.2. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 

4.1.3. Bei offenen Schulungen und Online-Veranstaltungen ist der Kunde berechtigt, gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

4.1.4. Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder an einzelnen Schulungen eines Schulungspaketes be- rechtigt nicht zur Erstattung von Gebühren.

4.1.5. Bereits durch Cloudogu bestellte oder in Auftrag gegebene Zertifizierungsvoucher sind von einer Stornierung ausgeschlossen und sind insofern vom Kunden zu vergüten.

4.2. Offene-Schulungen

4.2.1. Anmeldungen zu offenen Schulungen können bis zu 21 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich storniert werden.

4.2.2. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 5 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag  eingeht, werden 50% des Auftragswertes berechnet.

4.2.3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Auftragswertes berechnet.

4.2.4. Der Auftragswert bezieht sich auf alle vom Kunden gebuchten und bestätigten Veranstaltungen und Schulungsbestandteile.

4.3. Firmenseminare

4.3.1. Anmeldungen zu Firmenseminaren können bis 21 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich storniert werden.

4.3.2. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 14 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag  eingeht, werden 50% des Auftragswertes berechnet.

4.3.3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Auftragswertes berechnet.

4.3.4. Der Auftragswert bezieht sich auf alle vom Kunden gebuchten und bestätigten Veranstaltungen und Schulungsbestandteile.

4.4. Online-Veranstaltungen

4.4.1. Anmeldungen zu Online-Veranstaltungen können bis zu 21 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich storniert werden.

4.4.2. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 5 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag  eingeht, werden 20% des Auftragswertes berechnet.

4.4.3. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Auftragswertes berechnet.

4.4.4. Der Auftragswert bezieht sich auf alle vom Kunden gebuchten und bestätigten Veranstaltungen und Schulungsbestandteile.

4.5. Stornierung eines Schulungspakets

4.5.1. Unter einem Schulungspaket versteht man die gleichzeitige Buchung mehrerer Schulungen unter der Einräumung eines Mengenrabatts.

4.5.2. Die Stornierung eines Schulungspakets ist kostenfrei, wenn der Stornierungseingang 21 Kalender- tage vor dem ersten Veranstaltungstag des Schulungspakets bei Cloudogu eingeht.

4.5.3. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 5 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag eingeht, werden 50 % des „regulären Schulungspreises“ (Preis ohne Mengenrabatt) der ersten Schulung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr und Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Schulungspaketpreises (einschließlich der ersten Schulung) berechnet.

4.5.4. Im Falle einer Stornierung, die weniger als 5 Werktage vor dem ersten Veranstaltungstags eingeht, werden 100 % des regulären Schulungspreises der ersten Schulung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr und Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Schulungspaketpreises berechnet.

4.5.5. Die Teilstornierung eines Schulungspakets ist nicht möglich.

5. Änderungs- und Rücktrittsrechte von Cloudogu

 

5.1. Cloudogu ist berechtigt, ohne Begründung Veranstaltungen räumlich angemessen zu verlegen, es sei denn, zwischen dem Kunden und Cloudogu wurde im individuellen Angebot ausdrücklich ein bestimmter Veranstaltungsort vereinbart.

5.2. Cloudogu behält sich im Falle von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen und aus denen Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag resultieren, sog. höherer Gewalt, den Rücktritt vom Vertrag vor. Solche Umstände sind insbesondere Streiks, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, militärische Auseinandersetzungen, gesetzliche oder behördliche Anordnungen, Pandemien und Epidemien.

5.3. Ein Rücktrittsrecht steht Cloudogu auch bei Nichterreichen der von der Veranstaltung abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder auf der Webseite angegeben war, sowie bei durch Cloudogu nicht zu verschuldeten Ausfall des Referenten, insbesondere aus krankheitsbedingten Gründen. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Veranstaltungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, soweit im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

5.4. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte wird eine bereits vom Kunden bezahlte Vergütung zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 9 ausgeschlossen.

6. Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vom Vorstehenden unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Cloudogu ist insbesondere gegeben, wenn zumindest einer der vom Kunden bezeichneten Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder der Kunde eine Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit den Schulungsunterlagen begeht. Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

7. Urheberrecht, Nutzungsrechte an Schulungsunterlagen

7.1. Schulungsunterlagen und die verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. 

7.2. Cloudogu räumt dem Kunden und seinen Teilnehmern mit vollständiger Zahlung lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die im Rahmen der Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen. 

7.3. Dem Kunden und seinen Teilnehmern ist es ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch Cloudogu untersagt, die Schulungsunterlagen gänzlich oder in Teilen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. 

7.4. Die Schulungsunterlagen dürfen von den Teilnehmern nur für ihre eigene Fortbildung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Die Teilnehmer sind berechtigt, den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z. B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung der Schulungsunterlagen zu anderen Zwecken, unabhängig davon, ob es sich um physische oder digitale Vervielfältigungen handelt, ist ohne die schriftliche Zustimmung durch Cloudogu ausdrücklich untersagt.

7.5. Es ist den Teilnehmern untersagt, während einer Schulung ohne Zustimmung durch Cloudogu technische Aufzeichnungen wie Fotos, Screenshots oder Video-Captures anzufertigen.

7.6. Bei Verstößen gegen diese Ziffer stellt der Kunde Cloudogu von allen daraus resultierenden Schäden frei.

7.7. Abweichungen von dieser Ziffer bedürfen einer Einzelvereinbarung.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot und richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Reisekosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt.

8.2. Die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Aufwendungen (Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige tätigkeitsbezogene Aufwendungen) sind nach Maßgabe des individuellen Angebots vom Kunden zu ersetzen.

8.3. Die Vergütung nebst Aufwendungsersatz ist 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Regelung getroffen wurde.

8.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Cloudogu ist berechtigt, Zahlungen zuerst auf eine ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

8.5. Eine nur zeitweise Teilnahme an Veranstaltungen oder Veranstaltungspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

8.6. Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Zahlungsansprüchen von Cloudogu sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

9. Haftung

9.1. Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigen, von Cloudogu nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere aufgrund der Krankheit des Referenten, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung (siehe Ziffer 5.3.). Cloudogu haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Kunden gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren Kontaktdaten, z.B. E-Mail-Adresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Cloudogu kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von bereits angefallenen Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

9.2. Bei Veranstaltungen, die zwingend einen Internetzugang erfordern, haftet Cloudogu nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber Cloudogu einen Haftungsausschluss vereinbart hat. Bei erheblicher Einschränkung der Veranstaltung durch solche Störungen kann Cloudogu zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann Cloudogu auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Falle nicht.

9.3. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten der Teilnehmer ist nicht möglich. Bei Firmenseminaren in Räumlichkeiten des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten ist der Kunde selbst für die Herstellung der erforderlichen technischen Ausstattung verantwortlich. Ansprüche aufgrund technischer Probleme gegenüber Cloudogu bestehen nicht.

9.4. Schadensersatzansprüche der Kunden bzw. Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang.

9.5. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Cloudogu nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Cloudogu auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).

9.6. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 

9.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Cloudogu. 

9.8. Die Schadensansprüche des Kunden, bzw. der Teilnehmer verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 BGB. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus einer Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.

10. Weitere Mitwirkungs- und Teilnehmerpflichten

10.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein möglicherweise von Cloudogu zur Verfügung gestellter Internetzugang von den Teilnehmern ausschließlich für die Teilnahme an den Veranstaltungen genutzt wird und nicht für andere Zwecke. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer folgendes unterlassen: 

  • Das Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen oder von Äußerungen oder Abbildungen mit beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Inhalt;
  • Das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzerkennungen, Passwörter) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie Chipkarten, Magnetkarten);
  • Die Weitergabe und das Zurverfügungstellen von eigenen Benutzerkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte.

10.2. Mitgebrachte Datenträger der Teilnehmer dürfen grundsätzlich nicht auf Cloudogu-Rechnern verwendet werden. 

10.3. Sollte Cloudogu durch eine Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Pflichten ein Schaden entstehen, behält sich Cloudogu die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

11. Datenschutz 

11.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zum Schutz der Privatsphäre. Dies sind insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

11.2. Sofern Cloudogu im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

11.3. Hinsichtlich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweist Cloudogu auf seine Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Cloudogu findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. 

12.2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Cloudogu ist, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Geschäftssitz von Cloudogu in Braunschweig. Cloudogu ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. 

13.2. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners Rechte oder Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abzutreten, sofern sich nicht aus diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Das Vorstehende gilt für etwaige Vertragslücken entsprechend. 

13.4. Sämtliche im Angebot genannten Anlagen sind verpflichtender Teil des Vertrages.

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