Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cloudogu GmbH für Schulungen (Stand 01/2023)
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das Schulungsangebot des Veranstalters richtet sich ausschließlich an Kaufleute, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Cloudogu GmbH (im Folgenden „Veranstalter“) gelten für alle Leistungen des Veranstalters im Rahmen von Schulungen, Workshops, Kursen und Trainingseinheiten (im Folgenden „Veranstaltungen").
1.3. „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist der Vertragspartner des mit dem Veranstalter geschlossenen Veranstaltungsvertrags. Als „Teilnehmer“ im Sinne dieser AGB werden die Personen bezeichnet, die aufgrund des Veranstaltungsvertrages an den Veranstaltungen teilnehmen.
1.4. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Anmeldung /Vertragsschluss
2.1. Angebote und Preise auf der Internetseite (https://platform.cloudogu.com/) sowie in Flyern und Prospekten des Veranstalters stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen kann schriftlich, per E-Mail oder durch Online-Anmeldung erfolgen. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt.
2.3. Im Falle der Online-Anmeldung erhält der Kunde unverzüglich nach Eingang seiner Anmeldung eine Zugangsbestätigung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
2.4. Ein Veranstaltungsvertrag kommt erst durch Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Diese erfolgt schriftlich, per E-Mail. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.5. Sind mit dem Kunden Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für andere gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit diesem Kunden.
3. Art und Umfang der Leistung
3.1. Allgemeines
3.1.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden entspricht dem Charakter eines Dienstvertrages. Der Veranstalter übernimmt keine Garantien und leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Veranstaltung.
3.1.2. Der Veranstalter bietet seine Veranstaltungen als offene Schulungen bzw. Workshops, Firmenseminare und Online-Veranstaltungen an.
3.1.3. Der Veranstalter behält sich vor, Inhalte der Veranstaltung geringfügig zu ändern, um so stets aktuelle Inhalte anbieten zu können.
3.1.4. Der Veranstalter behält sich vor, für die Schulung den Trainer zu benennen und zu wechseln.
3.1.5. Der Veranstalter stellt das Personal, dessen Wissen und die unmittelbar notwendige Software und -umgebung (Lab, Bereitstellung der Trainingsumgebung (bestehend aus speziell eingerichteten VM und den Zugängen zur Clusterumgebung) für die Schulung.) für die angebotene Leistung zur Verfügung.
3.1.6. Für die Reservierung der Reisen zum Veranstaltungsort und Buchung von Hotelzimmern ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei vom Veranstalter nicht zu vertretendem Ausfall oder Absage der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, diese sind unter Ziffer 9 dieser AGB geregelt.
3.1.7. Die Teilnehmer erhalten Schulungsunterlagen, die den Inhalt der Veranstaltung begleiten und das Nachlesen ermöglichen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Schulungsunterlagen verstehen sich ebenfalls zzgl. zum Schulungspreis.
3.1.8. Jeder Teilnehmer erhält für seine Veranstaltungsteilnahme ein auf ihn persönlich ausgestelltes Teilnahmezertifikat.
3.2. Offene Schulungen beim Veranstalter
3.2.1. Die genauen Zeiten, Dauer, Ort und maximale Teilnehmerzahl der offenen Schulungen variieren je nach Thema und sind der detaillierten Schulungsbeschreibung und der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Unterrichtseinheiten werden durch drei angemessene Pausen unterbrochen.
3.2.2. Die Bewirtungskosten verstehen sich zzgl. zum Schulungspreis und beinhalten bereitgestellte Heiß- und Kaltgetränke, Snacks oder Gebäck und ein warmes Mittagessen.
3.2.3. Bei Schulungen in den Räumen des Veranstalters wird für jeden Teilnehmer ein Arbeitsplatz mit der nach Art und Umfang der Schulung erforderlichen technischen Ausstattung zur Verfügung gestellt.
3.3. Firmenseminare
3.3.1. Firmenseminare umfassen die Durchführung einer konkreten Schulung mit Teilnehmern, die nur durch den Kunden benannt werden. Sie finden in der Regel in Räumlichkeiten des Kunden statt und werden im Rahmen der vom Veranstalter angebotenen Schulungskonzepte nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt.
3.3.2. Die genauen Zeiten, Dauer, Ort und maximale Teilnehmerzahl sowie die Inhalte für Firmenseminare werden einzelvertraglich festgelegt.
3.3.3. Bei Seminaren im Hause des Kunden hat dieser die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere Seminarräumlichkeiten und Seminarausstattung, installierte Software und Hardware, sowie Zugriffsrechte zu Verfügung zu stellen. Der Veranstalter stellt auf Nachfrage eine Liste über die notwendigen Voraussetzungen dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde stellt übernimmt die Trainer- und Teilnehmerbetreuung (z. B. Terminkoordination und Verpflegung).
3.3.4. Art und Umfang der Schulungsunterlagen sind gesondert zu vereinbaren und verstehen sich zzgl. zum Seminarpreis.
3.4. Online-Veranstaltungen
3.4.1. Die genauen Zeiten, Dauer, und Inhalte der Online-Schulungen variieren je nach Thema und sind der detaillierten Schulungsbeschreibung und der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen.
3.4.2. Im Rahmen von Online-Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internetzugangs (Hardware, TK-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung von Onlineangeboten vom Veranstalter notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Webbrowser) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.
4. Stornierung
4.1. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Veranstalter.
4.2. Anmeldungen zu offenen Schulungen können bis zu 21 Kalendertage vor Schulungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden.
Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn eingeht, werden 50% des Schulungspreises berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100% des Schulungspreises berechnet.
4.3. Firmenseminare können bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Bei Stornierungen bis zu 14 Kalendertage vor Beginn des Seminars werden 50 % des Auftragswertes berechnet.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Auftragswertes berechnet.
Der Auftragswert bezieht sich auf alle vom Kunden gebuchten und bestätigten Veranstaltungen und Schulungsbestandteile.
4.4. Anmeldungen zu Online-Veranstaltungen können bis zu 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden.
Bei der Stornierung nach diesem Zeitpunkt jedoch spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Veranstaltungspreises erhoben.
Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt werden 100 % des Veranstaltungspreises berechnet.
4.5. Bereits bestellte Zertifizierungsvoucher sind von der Stornierung ausgeschlossen.
4.6. Stornierung eines Schulungspakets
4.6.1. Unter einem Schulungspaket versteht man die gleichzeitige Buchung mehrerer Schulungen unter der Einräumung eines Mengenrabatts.
4.6.2. Die Stornierung eines Schulungspakets ist kostenfrei, wenn der Stornierungseingang 21 Kalendertage vor der ersten Schulung des Schulungspakets stattfindet.
Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt, jedoch spätestens 5 Werktage vor Beginn der ersten Schulung eingeht, werden 50 % des „regulären Schulungspreises“ (Preis ohne Mengenrabatt) der ersten Schulung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr und Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Schulungspaketpreises (einschließlich der ersten Schulung) berechnet.
Im Falle einer Stornierung, die weniger als 5 Werktage vor Beginn der ersten Schulung eingeht, werden 100 % des regulären Schulungspreises der ersten Schulung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr und Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Schulungspaketpreises berechnet.
4.6.3. Die Teilstornierung eines Schulungspakets ist nicht möglich.
4.7. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei offenen Schulungen und Online-Veranstaltungen ist der Kunde berechtigt, gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
4.8. Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder an einzelnen Schulungen eines Schulungspaketes berechtigt nicht zur Erstattung von Gebühren.
5. Änderungs- und Rücktrittsrechte des Veranstalters
5.1. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Begründung Veranstaltungen räumlich angemessen zu verlegen, es sei denn, zwischen dem Kunden und dem Veranstalter wurde ausdrücklich ein bestimmter Veranstaltungsort vereinbart.
5.2. Der Veranstalter behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag vor.
5.3. Ein Rücktrittsrecht steht dem Veranstalter auch bei Nichterreichen der von der Veranstaltung abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in dem Angebot oder Auftragsbestätigung angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden des Veranstalters, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Veranstaltungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Veranstaltungsgebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 9 ausgeschlossen.
6. Kündigung
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen in Ziffern 4 und 5 unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, auf eine Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
7. Urheberrecht, Rechte an Schulungsunterlagen
7.1. Lehrmaterialien und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, die im Rahmen von Veranstaltungen überlassenen Schulungsunterlagen zu nutzen. Diese Rechte schließen auch Hilfsmittel, wie elektronische Präsentationsdateien, Software, bereitgestellte technische Aufzeichnungen von Schulungen wie Fotos, Screenshots oder Video-Captures sowie zur Schulung verwendete Muster ein. Eine Vervielfältigung dieser Schulungsunterlagen ist ausdrücklich untersagt.
7.2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem ihm hier ausdrücklich gestatteten oder kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne Zustimmung des Veranstalters erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung der Teilnahme. Die Dateien und Unterlagen dürfen nur von Teilnehmern und nur für ihre eigene Fortbildung abgerufen (Download) und ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen ist der Download und Ausdruck von Dateien gestattet - insoweit darf jeder Teilnehmer den Ausdruck auch mit technischer Unterstützung Dritter (z. B. einem Copyshop) vornehmen lassen. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen vorbehalten. Daher bedarf insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Studienzwecke, ob entgeltlich oder
unentgeltlich, auch nach Beendigung der Kursteilnahme der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt ausgenommen.
7.3. Es ist den Teilnehmern untersagt, während einer Schulung ohne Zustimmung des Veranstalters technische Aufzeichnungen wie Fotos, Screenshots oder Video-Captures anzufertigen.
7.4. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Einzelvereinbarung.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Die auf der Internetseite und in Flyern und Prospekten des Veranstalters angegebenen Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Schulung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten werden gesondert berechnet.
8.2. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen nach Eingang ohne Abzug fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Der Veranstalter ist berechtigt, Zahlungen zuerst auf eine ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8.4. Eine nur zeitweise Teilnahme an Veranstaltungen oder Veranstaltungspaketen berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
9. Haftung
9.1. Bei Ausfall der Veranstaltung aus wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere aufgrund der Krankheit des Dozenten, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung (siehe Ziffer 5.3.). Der Veranstalter haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Teilnehmer bzw. Kunden gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z. B. E-Mailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Der Veranstalter kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
9.2. Bei Veranstaltungen mit Internetzugang haftet der Veranstalter nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber dem Veranstalter einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung der Veranstaltung durch solche Störungen kann der Veranstalter zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann der Veranstalter auch eine angemessene Minderung anbieten (siehe auch Ziffer 9.5). Darüberhinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht.
9.3. Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, Fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des Teilnehmers ist nicht möglich. Bei Firmenseminaren in Räumlichkeiten des Kunden oder eines von diesem beauftragten Dritten ist der Kunde selbst für die Herstellung der erforderlichen technischen Ausstattung verantwortlich. Ansprüche aufgrund technischer Probleme gegenüber dem Veranstalter bestehen nicht.
9.4. Schadensersatzansprüche der Kunden bzw. Teilnehmer bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie für die fahrlässige Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im letztgenannten Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Weitergehende Ansprüche des Kunden bzw. Teilnehmers sind ausgeschlossen.
9.5. Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat der Veranstalter dies zu vertreten, so kann der Veranstalter nach seiner Wahl die Veranstaltung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist wiederholen oder dem Kunden anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren.
10. Verjährung
Die Schadensersatzansprüche des Kunden bzw. Teilnehmers verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche aus einer Haftung wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
11. Weitere Teilnehmerpflichten
11.1. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein eventuell vom Veranstalter bereitgestellter Internetzugang nicht für Nutzungen außerhalb des Veranstaltungsrahmens verwendet werden darf. Insbesondere verpflichtet sich jeder Teilnehmer folgendes zu unterlassen:
- Ins-Netz-Stellen oder Abrufen von Dateien, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen Äußerungen oder Abbildungen;
- Das Ausprobieren, das Ausforschen und die unberechtigte Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzerkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie Chipkarten, Magnetkarten);
- Die Weitergabe und das Zur-Verfügung-Stellen von eigenen Benutzerkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte.
11.2. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf Rechner des Veranstalters aufgespielt werden. Sollte Veranstalter durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behält sich Veranstalter die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
12. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Hinsichtlich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verweist der Veranstalter auf seine Datenschutzerklärung.
13. Sonstiges
13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen geltend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
13.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
13.3. Ist der Kunde bzw. Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen Veranstalter und dem Kunden bzw. Teilnehmer der Geschäftssitz des Veranstalters in Braunschweig. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, einen solchen Kunden bzw. Teilnehmer auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.